EuGH: Doppelter Lizenzschaden bei Urheberrechtsverletzung europarechtskonform
juschuetze's bookmarks 2017-01-30
Summary:
"Der EuGH hat mit Urteil vom 25. Januar 2017 auf Vorlage des polnischen Obersten Gerichtshofs entschieden, dass eine nationale Regelung, nach der ein Rechtsinhaber, dessen Urhebervermögensrechte verletzt wurden, eine Wiedergutmachung des verursachten Schadens durch Zahlung einer Geldsumme verlangen kann, die dem Doppelten oder sogar Dreifachen einer angemessenen Vergütung entspricht, die für die Erteilung zur Nutzung des betroffenen Werks zu entrichten gewesen wäre, nicht gegen Europarecht verstößt (Az.: C-367/15 - Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt)."